Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, die sich als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet. Die Menschen, denen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist, können mit dieser Versicherung dennoch einen wirksamen Schutz erhalten.

Absicherung der Arbeitskraft

Mit einer Grundfähigkeitsversicherung kann die eigene Arbeitskraft abgesichert werden. Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch, bekommt der Versicherte im Leistungsfall eine monatliche Rente. Diese wird bis zum Ende des Vertrages gewährt. Der Eintritt des Leistungsfalles ist bei der Grundfähigkeitsversicherung unabhängig davon, ob der Versicherte zukünftig seinen Beruf noch ausüben kann. Hier geht es darum, dass bestimmte grundlegende Fähigkeiten des Menschen wie Sehen, Gehen oder Hören nicht mehr oder nur noch eingeschränkt vorhanden sind. Ob und in welchem Maße eine solche Beeinträchtigung vorliegt, prüft der Versicherer anhand eines Fähigkeitenkatalogs.

Versicherung auch für Kinder

Eine Grundfähigkeitsversicherung kann bereits für Kinder ab sechs Jahren abgeschlossen werden. Eltern haben damit die beruhigende Gewissheit, dass sie ihr Kind jetzt und ein Leben lang schützen können. Zwar nicht vor Krankheiten und Unfällen, aber vor der Gefahr, alle Folgekosten selbst tragen zu müssen. Bleibt ein Kind oder Jugendlicher in seinen alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt, wird die Krankenversicherung nicht für alle Folgekosten aufkommen. In diesen Fällen springt die Grundfähigkeitsversicherung ein, sofern die Absicherung für den vorliegenden Fall zutrifft.

Versicherung auch für Risikofälle

Häufig werden bestimmte Personengruppen, die unter bestimmten Krankheiten leiden, einen gefährdeten Beruf ausüben oder eine risikoreiche Sportart betreiben, nicht versichert. Hier bildet die Grundfähigkeitsversicherung eine Ausnahme. Denn auch in diesen Fällen kann das Angebot in München für den Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen in Anspruch genommen werden. Natürlich muss immer der Einzelfall individuell geprüft werden.