Montageversicherung

Der Unternehmer trägt die Gefahr vom Errichten der Baustelle bis zur Fertigstellung und Übernahme durch den Auftraggeber. In diesem Zeitraum können viele Schäden anfallen, z.B. durch Ungeschicklich- und Fahrlässigkeit, Bedienungs-, Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl uvw.