KFZ-Haftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht springt ein, wenn durch Ihr Fahrzeug  Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden, Vermögensschäden eintreten,

unbegründete oder überhöhte Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kfz-Umweltschadensversicherung* bereits eingeschlossen. Sie trägt die Kosten für den Fall eines Umweltschadens von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz. Das komplette Umweltschadensmanagement (Durchführung von Schadenbegrenzungs-, Schadenbeseitigungs- und Sanierungsmaßnahmen).

Wir versichern:

     

 

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