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Wie auch in anderen Gesundheitsbereichen weist die gesetzliche Gesundheitsversorgung im Bereich der Zahnmedizin zahlreiche Versorgungslücken auf und ist sowohl bei Vorsorgebehandlungen, zahnästhetischen Maßnahmen als auch bei Zahnersatz mit hohen Zuzahlungen verbunden. Einige, von vielen Menschen als notwendig empfundene Behandlungen, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht übernommen.
Eine Zahnzusatzversicherung kann das niedrige Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen entsprechend ausgleichen und gewährleistet je nach gewählten Tarif bis zu 100 Prozent Kostenerstattung für: